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Das Adjektiv ḥarām von dem arabischen Substantiv Ḥaram, das einen mit Tabus belegten Bezirk kennzeichnet.
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Titel: Harām
Model: Afsana Kink
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Harām (arabisch حرام, DMGḥarām) ist ein arabisches Adjektiv, das im Islam alles dasjenige bezeichnet, was nach der Scharīʿa „verboten, unverletzlich, heilig, geheiligt, verflucht, fluchbeladen“ ist.[1] In seiner Bedeutung entspricht es im Deutschen am ehesten dem Begriff „Tabu“, das heißt ḥarām ist etwas, das mit einem Tabu belegt ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob das mit dem Tabu Belegte positiv oder negativ gesehen wird. Das Gegenteil von ḥarām ist ḥalāl (حلال), das nach der Scharīʿa Freigestellte, das nicht mit einem Tabu belegt ist. Mit dem Begriff können sowohl Handlungen als auch Objekte belegt sein. Das Begriffspaar ḥarām/ḥalāl ist im Islam von höchster Bedeutung. Die vermeintlich gegensätzliche Doppelbedeutung des Begriffs als „heilig“ bzw. „verflucht“ ergibt sich nur aufgrund europäischer Denkgewohnheiten, die aus einem jüdisch-christlichen Kontext stammen, bei denen das „Heilige“, das heißt das positiv mit dem Göttlichen assoziierte, absolut im Vordergrund steht, wenn es um aus der Religion abgeleitete Tabus geht.
Der Begriff ḥarām ist urverwandt mit dem hebräischen Begriff ḥerem (חרם), der in der hebräischen Bibel eine Aussonderung und Übereignung von Gütern und Personen an den Gott Israels JHWH bezeichnet und in der Lutherbibel mit „Bann“ übersetzt wird. Verwandt mit ḥarām ist auch das syrische Verb ܚܪܡ (ḥrm), das „weihen, verfluchen“ bedeutet.
Abzugrenzen ist das Adjektiv ḥarām von dem arabischen Substantiv Ḥaram, das einen mit Tabus belegten Bezirk kennzeichnet. Zur gleichen Wurzel gehört auch Harem, dessen Bedeutung „Heiliger, unverletzlicher Ort; Heiligtum; geheiligter Bereich; weibliche Familienmitglieder, Frauen, Ehefrau“ umfasst.